Hinweisgeberschutz/Whistleblowerschutz nach internationalem Standard
In der heutigen Geschäftswelt wird der Schutz von Hinweisgebern, auch in der Schweiz, zunehmend relevant. Unser Service bietet Ihnen eine anwaltlich geführte, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Whistleblower, die sich an den strengen Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie orientiert. Auch wenn es in der Schweiz keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer solchen Meldestelle gibt, gewährleistet unsere Lösung, dass Sie die internationalen Compliance-Standards erfüllen und potenzielle Missstände frühzeitig erkennen können.
Warum eine anwaltliche Meldestelle für Schweizer Unternehmen sinnvoll ist
Internationale Verflechtungen und steigende Anforderungen an die Unternehmens-Compliance erfordern den Schutz von Hinweisgebern auch in der Schweiz. Unsere anwaltliche Meldestelle ermöglicht es Ihnen, eine vertrauenswürdige Anlaufstelle für Hinweise auf potenzielle Missstände zu bieten, bevor externe Behörden involviert werden. Diese Dienstleistung verbessert nicht nur die Risikoerkennung, sondern stärkt das Vertrauen in Ihre Unternehmenskultur und verhindert mögliche Reputationsschäden. Ein professionelles Hinweisgeber-System zeigt, dass Ihr Unternehmen Compliance ernst nimmt und die Mitarbeitenden unterstützt.
Unser Service: Sichere und neutrale Meldestelle für Ihr Unternehmen
Unsere Kanzlei übernimmt die Funktion Ihrer internen Meldestelle und bietet Ihnen eine neutrale Plattform für alle Hinweise. Mitarbeitende und Dritte können Missstände entweder anonym oder offen melden, und wir garantieren den Schutz der Vertraulichkeit und eine diskrete Bearbeitung. Dabei folgen wir den Standards der EU-Whistleblower-Richtlinie und stellen sicher, dass alle Anforderungen an den Hinweisgeberschutz erfüllt werden.
Unser Service: Sichere und neutrale Meldestelle für Ihr Unternehmen
Unsere Kanzlei übernimmt die Funktion Ihrer internen Meldestelle und bietet Ihnen eine neutrale Plattform für alle Hinweise. Mitarbeitende und Dritte können Missstände entweder anonym oder offen melden, und wir garantieren den Schutz der Vertraulichkeit und eine diskrete Bearbeitung. Dabei folgen wir den Standards der EU-Whistleblower-Richtlinie und stellen sicher, dass alle Anforderungen an den Hinweisgeberschutz erfüllt werden.
Ihre Vorteile mit unserer anwaltlichen Meldestelle auf einen Blick
- Schutz für Hinweisgeber: Wir sichern die Vertraulichkeit aller Meldungen und bieten Schutz für alle Beteiligten.
- Rechtliche Orientierung: Sie profitieren von internationalen Standards auch ohne Schweizer Gesetzesvorgabe.
- Risikomanagement: Frühzeitige Erkennung und professionelle Bearbeitung von Missständen.
- Unternehmenskultur stärken: Transparenz und Vertrauen schaffen ein positives Arbeitsumfeld und zeigen, dass Compliance für Ihr Unternehmen Priorität hat.
Transparente Konditionen und umfassende Leistungen
Unsere Dienstleistungen sind transparent gestaltet. Sie profitieren von einem attraktiven Jahrespreis ab CHF 600 (gestaffelt nach Beschäftigtenanzahl), ohne zusätzliche Bearbeitungspauschalen pro Fall. Einfach nur ein Pauschalpreis pro Jahr. Den konkreten Preis für Ihre Unternehmensgröße können Sie unter [Preise] ermitteln.
Zu unseren Leistungen gehören:
- Sicherstellung der vertraulichen Annahme und Bearbeitung aller Hinweise
- Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen
- Prüfung der Sachlage und Information der zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen
- Regelmässige Rückmeldung an die hinweisgebende Person über den Bearbeitungsstand und die nächsten Schritte
- Veranlassung angemessener Maßnahmen zur Bearbeitung des gemeldeten Sachverhalts durch Ihr Unternehmen.
Nutzen Sie die Vorteile einer internen anwaltlichen Meldestelle
Auch wenn die Schweiz keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle hat, profitieren Unternehmen erheblich von diesem Service. Eine Meldestelle signalisiert den Mitarbeitenden, dass Sie mögliche Missstände ernst nehmen und eine vertrauliche Plattform bieten, bevor externe Behörden eingeschaltet werden müssen. Gerade für Unternehmen mit internationalem Bezug ist dies besonders relevant. Denn für Unternehmen in den EU-Ländern ist eine interne Meldestelle nach der Whistleblower-Richtlinie bzw. den jeweiligen Hinweisgebeschutzgesetzen der Staaten, bereits für Unternehmen ab 50 Beschäftigte vorgeschrieben. Doch auch kleinere Organisationen finden hier eine kosteneffiziente Lösung, um sich an internationalen Standards zu orientieren.
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