Wie läuft eine Meldung für Whistleblower und Hinweisgeber typischerweise ab?

Als erfahrene Anwaltskanzlei verfügen wir über das nötige Know-how und die Expertise, um Ihre Meldung als Hinweisgeber vertrauensvoll und kompetent zu bearbeiten. Mit unserer Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihr Hinweis nach den höchsten Standards für Whistleblower in der Schweiz behandelt und angemessene Massnahmen ergriffen werden.

Der Ablauf einer Meldung und deren Bearbeitung stellt sich wie folgt dar:

  1. Melden Sie Ihren Hinweis: Wir sind als vertrauenswürdige interne Meldestelle für Unternehmen in der Schweiz tätig. Sie können uns als Hinweisgeber Ihren Hinweis schriftlich, elektronisch oder persönlich zukommen lassen, und wir garantieren Ihnen dabei höchste Vertraulichkeit und Diskretion.
  2. Prüfung der Zuständigkeit: Wir prüfen sorgfältig, ob Ihr Hinweis in den sachlichen Anwendungsbereich fällt, welcher durch die Whistleblower-Richtlinie der EU und Compliance-Richtlinien unserer Mandantschaft vorgegeben wird und somit für unsere Tätigkeit als interne Meldestelle für Whistleblower und Hinweisgeber in der Schweiz relevant ist. Ihre Meldung wird von uns gewissenhaft analysiert, um die notwendigen Schritte einzuleiten.
  3. Eingangsbestätigung: Wir nehmen Ihren Hinweis ernst und bestätigen Ihnen als Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang Ihrer Meldung. Dabei ist uns wichtig, Ihre Identität als Hinweisgeber in der Schweiz streng vertraulich zu behandeln.
  4. Stichhaltigkeitsprüfung: Mit umfassender Erfahrung führen wir als interne Meldestelle eine Prüfung durch, um die Ernsthaftigkeit Ihres Hinweises zu überprüfen. Sollten wir feststellen, dass der Hinweis nicht Anwendungsbereich fällt, für welchen die anwaltliche Meldestelle von den Unternehmen vorgehalten wird, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich schnellstmöglich mit, meist bereits innerhalb der ersten 7 Tage.
  5. Ergänzende Informationen: Als interne Meldestelle in der Schweiz stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Sollten weitere Informationen erforderlich sein, bitten wir Sie um zusätzliche Angaben. Ihre Unterstützung hilft uns, den Sachverhalt vollständig zu erfassen und geeignete Massnahmen einzuleiten.
  6. Angemessene Massnahmen: Basierend auf unseren Prüfungsergebnissen veranlassen wir als interne Meldestelle für Whistleblower und Hinweisgeber das Unternehmen, für welches wir als interne Meldestelle agieren, geeignete Massnahmen zur Abhilfe durchzuführen. Dabei behalten wir stets Ihre Interessen im Blick und streben eine konstruktive Lösung an.
  7. Zeitnahe Rückmeldung: Innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung des Eingangs geben wir Ihnen als Hinweisgeber eine Rückmeldung. Dabei informieren wir Sie über geplante und bereits ergriffene Massnahmen sowie die Gründe dafür. Wir legen besonderen Wert darauf, die Rechte aller Beteiligten zu schützen und interne Nachforschungen nicht zu beeinträchtigen.

Wir verstehen die Bedeutung von Vertraulichkeit und Datenschutz für Whistleblower bzw. Hinweisgeber in der Schweiz. Sie können darauf vertrauen, dass Ihre Identität bei uns sicher ist. Ihre Meldung wird diskret und vertraulich behandelt, um Ihre Privatsphäre zu wahren und mögliche Nachteile zu vermeiden.