Hinweisgeber in der Schweiz haben die Möglichkeit, Verstösse gegen geltende Gesetze und Vorschriften zu melden. Dazu gehören:
- Strafrechtlich relevante Verstösse
- Ordnungswidrigkeiten: Insbesondere solche, die den Schutz von Leben, Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit sowie der Rechte von Beschäftigten betreffen
- Verstösse gegen national und international geltende Vorschriften
Beispiele für meldbare Verstösse:
Gesetzliche Regelungen und Sicherheit
- Sicherheitsanforderungen für Produkte
- Massnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
- Sicherheitsvorschriften für den Eisenbahnbetrieb und die Schifffahrt
- Sicherheitsaspekte im Luftverkehr
z.B. Ein Mitarbeiter verändert die Ergebnisse von Produktsicherheitstests. Das Produkt ist daher unsicher und kann zu Verletzungen führen.
Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Vorschriften zum Umweltschutz
- Strahlenschutzvorschriften
- Schutzvorschriften für Tiere
z.B. Ein Unternehmen leitet illegal Schadstoffe in ein Gewässer und verursacht damit Umweltschäden und Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung.
Wirtschaft und Verbraucherschutz
- Regelungen zum Verbraucherschutz
- Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Steuerrechtliche Vorschriften
- Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen
z.B. Ein Unternehmen verkauft gefälschte Medikamente, was ein Gesundheitsrisiko für die Patienten darstellt.
Finanzwesen und Sicherheit
- Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
- Rechte der Aktionäre
- Vorschriften zur Rechnungslegung
z.B. Ein Unternehmen wäscht Gelder aus illegalen Aktivitäten, die möglicherweise kriminelle Handlungen unterstützen.
Energie und Technologie
- Fördermassnahmen für erneuerbare Energien
- Sicherheitsstandards für Lebensmittel und Futtermittel
- Datenschutzbestimmungen
- Sicherheitsanforderungen für Informationssysteme
z.B. Ein Unternehmen verkauft schadstoffbelastete Lebensmittel, was eine Gefährdung für die Verbraucher darstellt.
Hinweisgeber sollten beachten, dass Meldungen möglichst auf beruflichen Beobachtungen beruhen und sich auf Verstösse beziehen, die einen klaren Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben. Private oder moralisch fragwürdige Angelegenheiten, die keine straf- oder ordnungsrechtliche Relevanz aufweisen, sind in der Regel nicht meldepflichtig.
Grenzfälle:
In Fällen, bei denen unklar ist, ob eine Meldung strafrechtlich relevant ist, übernehmen wir als Anwaltskanzlei die Prüfung und geben eine Einschätzung zur möglichen Relevanz des Verstosses.