Möchten Sie einen Hinweis vertraulich und sicher übermitteln?
Wichtiger Hinweis vorab:
- Wir nehmen nur Hinweise entgegen, die Unternehmen betreffen, die uns ausdrücklich als interne Meldestelle beauftragt haben. Diese Unternehmen haben uns üblicherweise in einem Mitarbeiterrundschreiben, im Intranet oder auf ihrer Website als interne Meldestelle benannt. Bitte stellen Sie sicher, dass das betroffene Unternehmen zu unseren Mandanten gehört.
- Die Informationen über den zu meldenden Missstand sollten im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.
- Es sollte sich um einen Vorfall handeln, der bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber oder einer anderen Organisation aufgetreten ist, zu der Sie durch Ihre berufliche Tätigkeit eine Verbindung haben oder hatten. Informationen über rein privates Fehlverhalten fallen nicht in unseren Zuständigkeitsbereich.
Trifft das Obige zu? Dann nutzen Sie gerne das untenstehende Formular.
Ihre Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung zu uns übertragen. Alle Hinweise unterliegen unserer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und werden strikt vertraulich behandelt. Da es in der Schweiz keine spezifischen gesetzlichen Vorgaben für den Hinweisgeberschutz gibt, richten wir unsere Vorgehensweise nach den bewährten Standards für Datenschutz und Vertraulichkeit. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Hardware und Software, die Sie zur Abgabe eines Hinweises nutzen, Ihren Bedürfnissen an Vertraulichkeit entsprechen (z. B. Cache-Löschung, Nutzung eines besonders verschlüsselten Browsers wie https://www.torproject.org, keine Nutzung von Arbeitsgeräten am Arbeitsplatz).
Alternativ zum untenstehenden Formular, das wir bevorzugt nutzen, können Sie uns Ihren Hinweis auch per E-Mail an hinweis@anwaltliche-meldestelle.ch, telefonisch unter +41 81 1234567 oder nach vorheriger Absprache persönlich in unserer Kanzlei übermitteln.