Konzernmeldestelle Schweiz

Anforderungen, Vorteile und Kosten im Kontext der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Auch wenn die Schweiz nicht direkt verpflichtet ist, das EU-Hinweisgeberschutzgesetz zu implementieren, hat die Whistleblowing-Richtlinie der EU Auswirkungen auf Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, insbesondere solche mit Tochtergesellschaften in der EU. Unternehmen in der Schweiz haben als Teil der internationalen Compliance- und Geschäftswelt die Notwendigkeit erkannt, Whistleblower-Kanäle zu schaffen, die den allgemeinen europäischen Standards entsprechen, um mögliche rechtliche und reputationsbezogene Risiken zu minimieren.

Die Relevanz der EU-Whistleblowing-Richtlinie für Unternehmen in der Schweiz

Obwohl die Schweiz nicht Teil der EU ist, haben Unternehmen mit Aktivitäten in der EU (z. B. Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Geschäftspartner) eine Verpflichtung zur Einhaltung der europäischen Whistleblowing-Richtlinie, die von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem internationalen Netzwerk auch in der Schweiz ein System zur Meldung von Missständen einrichten sollten, das den EU-Vorgaben entspricht. Hierbei bietet sich eine Konzernmeldestelle an, die nicht nur für die Schweiz selbst, sondern für alle Tochterunternehmen in der EU fungiert.

Vorteile einer Konzernmeldestelle

1. Compliance und Rechtskonformität

Trotz des schweizerischen Gesetzesrahmens wird durch die Einführung einer Konzernmeldestelle sichergestellt, dass Ihr Unternehmen den internationalen Standards entspricht und Whistleblowing-Vorgaben in den EU-Staaten, in denen Sie tätig sind, erfüllt. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie erfordert, dass Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle bereitstellen.

Für Unternehmen in der Schweiz, die Tochtergesellschaften in der EU haben, bietet eine Konzernmeldestelle die Möglichkeit, eine zentrale Anlaufstelle für alle Whistleblowing-Meldungen im Konzern zu schaffen, die sämtliche europäischen Anforderungen erfüllt.

2. Schutz von Whistleblowern

Die Vertraulichkeit der Meldungen sowie der Schutz der Identität von Hinweisgebern ist auch für Unternehmen in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Gerade im internationalen Umfeld ist es von großer Bedeutung, ein vertrauenswürdiges und transparentes System für die Meldung von Missständen zu etablieren, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende auch in der Schweiz keine Angst vor Repressalien haben, wenn sie Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder ethische Standards geben.

3. Einheitliche Prozesse im gesamten Konzern

Die Einführung einer Konzernmeldestelle sorgt für einheitliche Standards und Prozesse im gesamten Unternehmen, egal in welchem Land sich die Tochtergesellschaften befinden. Dies trägt zu einer konsistenten Compliance-Kultur bei und ermöglicht eine effizientere Bearbeitung von Hinweisen, was die Unternehmensführung sowohl rechtlich als auch organisatorisch stärkt.

4. Kosteneffizienz und Konsistenz

Durch eine zentralisierte Konzernmeldestelle können Unternehmen in der Schweiz die Kosten für Compliance und Hinweisgeberschutz erheblich reduzieren, indem alle Tochtergesellschaften des Konzerns eine einheitliche und koordinierte Struktur nutzen. Anstatt für jede Tochtergesellschaft separate Systeme und Prozesse aufzubauen, wird mit einer zentralen Lösung der Verwaltungsaufwand minimiert und die Effizienz gesteigert.

Die spezifischen Vorteile einer Konzernmeldestelle für Unternehmen in der Schweiz

1. Prävention von Rechts- und Reputationsrisiken

Obwohl in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle besteht, können Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, durch die Einführung einer solchen Stelle in Übereinstimmung mit den europäischen Anforderungen ein rechtliches und reputationsbezogenes Risiko vermeiden. Das kann besonders in internationalen Geschäftsumfeldern von entscheidender Bedeutung sein, um regulatorischen und finanziellen Sanktionen vorzubeugen.

2. Integration in bestehende Compliance-Strukturen

Eine Konzernmeldestelle kann als effektive Ergänzung zu bestehenden Compliance-Programmen, wie etwa Anti-Korruptionsrichtlinien, Datenschutzvorgaben und Arbeitsrecht, fungieren. Sie bietet eine proaktive Möglichkeit, Missstände frühzeitig zu erkennen, zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. So können nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt werden, sondern auch der gute Ruf des Unternehmens als ethisch verantwortungsbewusster Akteur aufrechterhalten werden.

3. Erhöhte Transparenz und Vertrauen

Indem Sie eine transparente und leicht zugängliche Whistleblower-Meldestelle einführen, stärken Sie das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden in die Unternehmensführung. In der Schweiz, wo der Ruf von Unternehmen besonders stark auf Integrität und Fairness basiert, trägt die Bereitstellung einer professionell verwalteten Konzernmeldestelle dazu bei, Missstände frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.

Unsere Preisstruktur für Konzernmeldestellen in der Schweiz

Die Kosten für unsere anwaltlich betreuten Konzernmeldestellen sind transparent und orientieren sich an der Größe und Struktur Ihres Unternehmens. Unser Ziel ist es, Ihnen eine faire und flexible Lösung anzubieten, die den internationalen Anforderungen entspricht und gleichzeitig den Aufwand für kleinere Tochtergesellschaften berücksichtigt.

Grundprinzipien der Preisgestaltung

  1. Kosten pro Unternehmen: Für jede Konzerneinheit mit mehr als 50 Mitarbeitenden wird ein separater Betrag berechnet, so als ob es sich um ein eigenständiges Unternehmen handelt.
  2. Zusammenfassung kleiner Einheiten: Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden werden zusammengefasst und der Preis wird auf Basis der Gesamtzahl der Mitarbeitenden berechnet. Diese Regelung bezieht sich auf Unternehmen, die gesetzlich keine eigene Meldestelle benötigen.
  3. Länderspezifische Abrechnung: Falls Ihr Konzern Tochtergesellschaften in mehreren Ländern hat, werden die kleinen Einheiten pro Land zusammengefasst. Dies ermöglicht eine klare und nachvollziehbare Abrechnung für jedes Land.

Beispiel für einen internationalen Konzern (DACH-Region und Schweiz)

Ein Konzern mit einer Schweizer Muttergesellschaft (250 Mitarbeitende), einer Tochtergesellschaft in Österreich (30 Mitarbeitende) und zwei Tochtergesellschaften in Deutschland (jeweils 40 und 15 Mitarbeitende):

  • Schweiz: Die Muttergesellschaft wird als eigenständige Einheit abgerechnet.
  • Österreich: Die Tochtergesellschaft mit 30 Mitarbeitenden wird separat berechnet. Dort nach den für Österreich geltenden Preisen (vgl. anwaltliche-meldestelle.at)
  • Deutschland: Die beiden Tochtergesellschaften (insgesamt 55 Mitarbeitende) werden zusammengefasst und zum Gesamtpreis der deutschen Tochtergesellschaft abgerechnet. Dort nach den für Deutschland geltenden Preisen (vgl. anwaltliche-meldestelle.de)

Fazit: Warum eine Konzernmeldestelle auch für Schweizer Unternehmen sinnvoll ist

Auch ohne gesetzliche Verpflichtung in der Schweiz trägt die Einführung einer Konzernmeldestelle dazu bei, dass Ihr Unternehmen den internationalen Anforderungen gerecht wird und langfristig vor rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken geschützt bleibt. Vor allem für international agierende Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Geschäftsbeziehungen zu EU-Unternehmen pflegen, ist eine Konzernmeldestelle ein unverzichtbares Instrument zur Rechtssicherheit und zur Förderung einer starken Compliance-Kultur.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr darüber zu erfahren, wie eine Konzernmeldestelle für Ihr Unternehmen aussehen könnte. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Konzerns und Ihrer Tochtergesellschaften zugeschnitten ist. Einfach in dem Anfrageformular die entsprechenden Angaben zu Ihrem Konzern (aufgeteilt nach Tochterunternehmen und deren Sitz und Beschäftigtenzahl) eintragen und Sie erhalten von uns ein Angebot.